peko-trade.com - Handelshaus für Werkzeugmaschinen / -zubehör und Fotovoltaik


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AGB

Die AGBs für den stationären und Onlinehandel können Sie hier auch als pdf-Datei runterladen:

Webshop-AGB

AGB für den stationären Handel und Vermittlungen



ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER FIRMA peko-trade.com
für den
Onlinehandel / B2B

§ 1 - Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen aus
Onlinegeschäften der Firma peko-trade.com liegen nachfolgende
Geschäftsbedingungen zu Grunde. Durch die Auftragserteilung werden die Geschäftsbedingungen
anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma peko-trade.com gelten auch für
zukünftige Verträge. Die Geltung etwaiger vom Kunden / Onlinebesteller verwendeter Bedingungen ist
selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die
Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung wirksam. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden;
Gewohnheitsrechte aus einer jeweiligen speziellen Vereinbarung sind vom Käufer nicht ableitbar.

Die Firma peko-trade.com liefert nur an
gewerbliche, voll geschäftsfähige Verbraucher (reiner B2BHandel).
Dass der Besteller dazu zählt, bestätigt er mit Annahme dieser AGBs. Es wird unterstellt, dass
der Besteller als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches auftritt und eine entsprechende
Verfügungsvollmacht besitzt.

Für Lieferungen und Leistungen aus Lagergeschäften, stationärem Handel oder aus Vermittlungen gelten
die separaten, entsprechend deklarierten Geschäftsbedingungen, die der Käufer von uns abrufen kann.
Im Zweifelsfall dominieren die hier vorliegenden Webshop-AGBs.

§ 2 - Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote und Preislisten sowie Abbildungen sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt
erst mit schriftlicher Bestätigung der Firma peko-trade.com oder schlüssig durch Lieferung zustande,
ohne im letzteren Fall eine Annahme irgendwelcher vom Kunden gestellten Bedingungen auszudrücken.
Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten der Waren legen deren Eigenschaften
abschließend fest.

Mit einer Bestellung wird vom Kunden / Onlinebesteller eine bindende Willenserklärung abgegeben.

§ 3 - Preise

Es gelten die in der Bestätigung genannten Preise. Genannte Nettopreise gelten zuzüglich der
gesetzlichen, jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie der Kosten für Verpackung und Transport ab Lager.Im Bestellprozess genannte Kosten für Transport sind lediglich Richtwerte. Maßgeblich ist § 5, Absatz II.
peko-trade.com steht es frei, die vom Kunden in der Bestellung gewählte Versandart im Sinne einer
zeitlichen und preislichen Optimierung für den Kunden zu ändern.

§ 4 - Termine

Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. Fristen und
Termine beginnen mit Vertragsabschluss. Fixtermingeschäfte sind im Rahmen des Onlinegeschäfts
ausgeschlossen; solche können gesondert als Lagergeschäft mit peko-trade.com vereinbart werden. Die
bestätigten Liefertermine unterliegen dem Vorbehalt einer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Sich abzeichnende Verzögerungen werden wir dem Kunden sobald als möglich mitteilen.

Der Käufer hat bei Lieferverzug um mehr als 4 Wochen ein Rücktrittsrecht, welches er unverzüglich
schriftlich unter Angabe der Auftragsbestätigungsnummer anzuzeigen hat. Die gegenseitig geschuldeten
Leistungen sind sodann zurückzugewähren.

§ 5 – Preisstellung / Lieferort

Die Lieferung erfolgt gemäß FCA Incoterms 2011 ab einem unserer Lager in der EU (etwaige
Entsprechung: frei Frachtführer verladen). Die Gefahr geht somit bei einer Versendung der Ware mit der
ordnungsgemäßen Versendung durch die Firma peko-trade.com auf den Käufer über.

Die Lieferung erfolgt unfrei. Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung
der Firma peko-trade.com. Die Kosten richten sich nach Art, Wert, Menge, Gewicht der bestellten Ware,
der Versandart und der Lieferanschrift. Sämtliche Lieferungen der Firma peko-trade.com sind
transportversichert. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Der Kostenrahmen beschränkt sich für den Käufer
auf übliche Transportkosten innerhalb des nationalen Verkehrs der Bundesrepublik Deutschland, auch
wenn Absendungen aus anderen Ländern der EU erfolgen.

Lieferungen erfolgen nur an Kunden mit Geschäftssitz und an Bestimmungsorte innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom
Kunden angegebene Lieferadresse, bei fehlender Angabe einer gesonderten Lieferadresse gilt die
Rechnungsanschrift als die Zieladresse; es sind somit
keine Postfachadressen zu nennen. Eine von der
Kunden - / Rechnungsanschrift abweichende Lieferadresse muss bei der Bestellung oder rechtzeitig,
mindestens zwei Tage vor der Auslieferung angegeben werden, ebenso eventuelle Adressänderungen.

§ 6 - Zahlungsbedingungen / -formen

Die Vergütung ist in vollem Umfang vor Auslieferung der Ware fällig. Der Käufer kommt ohne weitere
Erklärung der Firma peko-trade.com 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt
oder ungerechtfertigt eine Rückbelastung ausgeführt hat. Der Rückbelastung kommen falsch
eingegebene Kontodaten gleich. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein
Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, dass die Lieferung offensichtlich mangelhaft ist. In einem
solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im
angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der
Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige
Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der
mit Mängeln behafteten Lieferung steht.

peko-trade.com ist berechtigt, die Kundenbestellung bei Zahlungsverzug des vollständigen Betrages
gemäß Absatz I dieses Paragraphen zu stornieren.

Die Kosten für Rückbelastungen gehen zu Lasten des Käufers.

Die Formen der Zahlung sind per ELV (elektronischem Lastschriftenverfahren), Kreditkartenabwicklungen
und Vorauszahlungen (Überweisungen) möglich. peko-trade.com steht es frei, für den Kunden bestimmte
Formen einzuschränken.

§ 7 – Rückvergütungsgarantie

peko-trade.com garantiert dem Kunden jeweils zum Jahresende (31.12.) eine Rückvergütung in Höhe von
2 % (in Worten: zwei Prozent) des von ihm getätigten Jahresumsatzes bei ausschließlicher Nutzung der
ELV (elektronisches Lastschriftenverfahren) als Zahlungsform, sofern der Kunde in der gesamten Periode
(Jahr) keine unberechtigten Rücklastschriften veranlasst, durch Eingabefehler verursacht hat oder
Rücklastschriften durch berechtigte Sperrvermerke von Zahlungsabwicklungsinstituten erfolgten.

Hiermit möchte peko-trade.com dem Kunden die Ersparnis des gegenüber der Kreditkartenabwicklung
kostengünstigeren Zahlungsverfahrens „ELV“ weitergeben und das partnerschaftliche Vertrauen und
Verhalten seiner Kunden belohnen.

Die Rückvergütung ist zinslos und wird spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres an den
Kunden unaufgefordert überwiesen. Andere Verrechnungsformen sind von peko-trade.com anwendbar.
Ein Schadenersatzanspruch aus Verzug gegen peko-trade.com wird hierdurch nicht begründet.

§ 8 - Haftung / Mängelprüfung

Die Firma peko-trade.com haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Firma peko-trade.com nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden,
maximal jedoch in Höhe des Nettoauftragswertes und auf unmittelbare Schäden begrenzt. Die Haftung
der Firma peko-trade.com ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keine der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten
Ausnahmefälle vorliegen. peko-trade.com hat in diesem Sinne nur für solche Schäden einzustehen, deren
Umstände nachweislich in seinem Verfügungs- und Kenntnisbereich stehen.

Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers, zum Beispiel
Schäden an anderen Sachen (mittelbar), ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit gehaftet wird.

Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 und 2 erstrecken sich auf Schadensersatz neben der
Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 9 - Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen und zu prüfen. Wird die Ware vom Käufer nicht
abgenommen, ist die Firma peko-trade.com berechtigt, nach Ablauf von 14 Tagen, gerechnet ab dem
Zeitpunkt des Lieferversuchs, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe von 20 % der
Brutto-Kaufpreissumme zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer die Abnahme der Ware ausdrücklich
ablehnt.

§ 10 - Gewährleistung / Mängelprüfung

Der Käufer hat die abgelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich gegenüber der
Firma peko-trade.com schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit. Die Firma peko-trade.com ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur
Neulieferung bzw. -Herstellung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht
zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme nach schriftlicher
Freigabe durch peko-trade.com durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem
erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben
unberührt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr.

Die Verjährungsfristen im vorstehenden Absatz gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche
gegen die Firma peko-trade.com, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig von der
Rechtsgrundlage des Anspruchs.

Die Verjährungsfristen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder im Falle eines arglistigen Verschweigens
des Mangels, sowie nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder Freiheit, bei Ansprüchen nach den Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 11 - Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Firma peko-trade.com bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen
den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma peko-trade.com auch ohne Fristsetzung berechtigt, die
Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und / oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist
zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine
Rücktrittserklärung der Firma peko-trade.com, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt. Bei einer
Weiterveräußerung des Liefergegenstandes tritt der Käufer seine Forderung, die aus der Veräußerung der
Vorbehaltsware besteht, bereits jetzt bis zur Höhe des noch ausstehenden Rechnungsbetrages an die
Firma peko-trade.com ab.

§ 12 - Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist ausschließlich Wittenburg, der Gerichtsstand Schwerin.

§ 13 Datenschutzhinweis

Es wird versichert, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und
bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten die gesetzlichen Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Kundendaten werden gespeichert und von peko-trade.com
verarbeitet sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung, falls und soweit dies notwendig
ist, an verbundene Unternehmen oder an Dritte übermittelt.

Ferner werden Kundendaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Die Nutzung beinhaltet
auch die Weitergabe der Adressaten zu Marketingzwecken an vertrauenswürdige Partnerunternehmen.
Die Nutzung und Weiterhabe erfolgt im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Der Kunde kann der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung dieser Daten zu Marketingzwecken
jederzeit durch schriftliche Mitteilung widersprechen. peko-trade.com wird dann die Zusendung von
Werbemitteln unverzüglich einstellen und die Kundendaten nicht mehr für Marketingzwecke weitergeben.

§ 14 - Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Auf den Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UNKaufrechts
anwendbar, auch wenn die Ware ins Ausland geliefert wird.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame
Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen
enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag
enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und
Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Die Bestimmungen der
Vertragsbestandteile sind in absteigender Hierarchie anzuwenden.

Entgegen § 139 BGB vereinbaren die Parteien eine abweichende Zuweisung der Darlegungs- und
Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für
unwirksam hält.

Es dominiert die Auftragsbestätigung gegenüber den Angaben des Online-Angebots und den AGB.




Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von peko-trade.com
für den
stationären Lagerhandel und Geschäftsvermittlungen

I. Allgemeines

1. Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Geltung etwaiger vom Kunden verwendeter Bedingungen ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und die Lieferung ausführen. Abweichungen und Ergänzungen des Kunden sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung wirksam. Sie gelten nur für das Geschäft, für das sie vereinbart wurden.
2. Wir behalten uns an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen u. ä., Informationen körperlicher und unkörperlicher Art - auch in elektronischer Form - Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

II. Vertragsabschluss

1. Angaben, die vor der Bestellung im Rahmen der Auftragsbearbeitung gemacht werden, insbesondere über Leistungs-, Verbrauchs- oder andere Einzeldaten, sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Angaben in Prospekten und Anzeigen. Individuell getroffene mündliche Vereinbarungen bleiben wirksam.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Verträge über Maschinen, Ersatzteile oder Reparaturarbeiten kommen mit Übersendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

III. Preise und Zahlung

1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab unserem Werk einschließlich Verladung in unserem Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen sowie einen etwaigen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

IV. Lieferzeit, Lieferverzögerung

1. Von uns genannte Liefertermine oder Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt in jedem Fall voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.
2. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen werden wir dem Kunden sobald als möglich mitteilen.
3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
4. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
5.Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn wir uns im Verzug befinden und eine vom Kunden angesetzte Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist.
6.Der Kunde ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

V. Gefahrenübergang, Abnahme

1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen haben.
2. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Wir verpflichten uns, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

VI. Mängelansprüche, Haftung

1. Der Kunde hat den empfangenen Liefergegenstand unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und garantierte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Lieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
2. Der Kunde hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Liefergegenstände und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
3. Einen mangelhaften Liefergegenstand haben wir auf unsere Kosten innerhalb einer uns vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen. Der ersetzte Liefergegenstand wird unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb der vom Kunden bestimmten Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag über die mangelhafte Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
4. Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versands. Etwaige beim Kunden entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Kunde zu bezahlen. Durch etwaige seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
5. Wir haften nicht für Schäden des Liefergegenstands, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
a) wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen haben,
b) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Person beruht, oder
c) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- und Gesundheitsschaden geführt hat.
Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7. Die Bestimmungen gemäß Abs. 6 gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8. Sämtliche Mängelansprüche des Kunden einschließlich der in Abs. 6 und 7 geregelten Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung des Liefergegenstands an den Kunden. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.

VII.Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.
2. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
3. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei einem Zahlungsverzug, ist der Kunde, auch ohne dass wir vom Vertrag zurücktreten, zur Herausgabe des Liefergegenstands verpflichtet. Für diesen Fall gestattet der Kunde uns hiermit unwiderruflich, den Liefergegenstand sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstands sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

VIII. Softwarenutzung

1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen zu nutzen. Sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt.
2. Der Besteller darf die Software nur in gesetzlich zulässigem Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung zu verändern.
3. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei uns bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

IX. Reparaturen, Ersatzteile

1. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation des Mangels zu treffen. Hierzu gehören die Anfertigung eines Mängelberichts und Bereitstellung anderer, zur Veranschaulichung der Mängel geeigneter Unterlagen. Eigene Maßnahmen des Kunden oder Dritter, die zur Beseitigung der Mängel getroffen wurden, sind genau zu beschreiben. Dasselbe gilt für mögliche Ursachen der Mängel. Der Kunde hat uns diese Informationen und Unterlagen möglichst frühzeitig unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei der Ausführung von Reparaturaufträgen nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, uns den freien Zugang zu dem zu reparierenden Gegenstand zu ermöglichen und die erforderlichen Hilfskräfte, Werkzeuge und Vorrichtungen auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
3. Der Versand von Ersatzteilen erfolgt auf Kosten des Kunden an seinen Sitz. Wir bestimmen den Versandort und den Versandweg. Auf Wunsch des Kunden werden wir eine Transportversicherung für die Ersatzteile auf Kosten des Kunden abschließen.
4. Wir nehmen Ersatzteile innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zurück, sofern wir bei einer technischen Überprüfung keine Schäden oder Mängel feststellen und der Kunde für die technische Überprüfung der Ersatzteile eine Pauschale von 10 % ihres Kaufpreises bezahlt. Das Rückgaberecht des Kunden besteht nur dann, wenn uns die Rückgabeabsicht innerhalb der oben genannten Frist schriftlich mitgeteilt worden ist und der Kunde die ihm aufgrund seiner Mitteilung überlassenen Rückgabeformulare vollständig ausgefüllt mit dem Ersatzteil innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rückgabeformulare frei Haus an uns zurückgesandt hat.
5. Im Übrigen gelten für Reparatur- und Ersatzteilaufträge alle übrigen Regelungen dieser Bestimmungen.

X. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilwirksamkeit

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Wittenburg / Schwerin. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollte eine Teilklausel unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Restklausel unberührt, wenn sie inhaltlich von der Teilklausel trennbar, im Übrigen aus sich heraus verständlich ist und im Gesamtgefüge des Vertrags eine verbleibende sinnvolle Regelung ergibt. Entgegen § 139 BGB vereinbaren die Parteien eine abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält.


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